- Es werden nur professionelle Journalisten, Redakteure und Fotografen als akkreditierte Medienvertreter zugelassen. Zur Bestätigung der journalistischen Tätigkeit gilt der Presseausweis der Organisationen VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV, VDZ sowie AIPS.
- Mit einer MedienAkkreditierung des STB sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/ werbliche Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.
- Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist dem STB grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen.
- Aufgrund der hohen Auslastung können nur Akkreditierungen ohne Sitzplatzanspruch vergeben werden.
- Alle akkreditierten Journalisten verpflichten sich, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler und Zuschauer zu wahren.
- Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der STB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.