Medienrichtlinien

  1. Es werden nur professionelle Journalisten, Redakteure und Fotografen als akkreditierte Medienvertreter zugelassen. Zur Bestätigung der journalistischen Tätigkeit gilt der Presseausweis der Organisationen VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV, VDZ sowie AIPS.
  2. Mit einer MedienAkkreditierung des STB sind nur redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbaren Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle/ werbliche Nutzung der produzierten Inhalte bzw. des produzierten Materials ist nicht erlaubt.
  3. Bei Freelancern bzw. freien Journalisten ist dem STB grundsätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer Auftrag gebenden Redaktion mit einzureichen.
  4. Aufgrund der hohen Auslastung können nur Akkreditierungen ohne Sitzplatzanspruch vergeben werden.
  5. Alle akkreditierten Journalisten verpflichten sich, in ihrer redaktionellen Tätigkeit die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler und Zuschauer zu wahren.
  6. Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der STB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.